Tanzangebote der Landesarbeitsgemeinschaft Tanz im Saarland e.V.
für Schulen und andere Einrichtungen
| Thema | Dozent/in | Angebot |
| Trick 'n Dance | Samuel Meystre (VK) | Trick'n Dance vermischt akrobatische Tricks mit tänzerischen Moves auf coole Musik. Inspiriert aus den neuesten Trends auch Tricking und Parcours. Nur für Jungs! |
| Hip Hop/Freestyle Hip Hop/ Breakdance | Laura Kiefer (SLS) Marc Lahutta (SLS) | Grundlagen und Aufbaukurse, aktuelle Schrittkom- binationen, kein Video-Clip-Dancing. |
| Thema nach Absprache | Sarah Weismüller (SB) Gabriele Braun (SB) | Choreographien auf der Basis Zeitgenössischer Tanztechniken und Improvisation und/oder Interaktionen mit anderen Kunstformen. Fördert die Persönlichkeits-entwicklung durch Herausarbeiten einer individuellen Körpersprache. Choreographien entstehen aus vorgegebenen Improvisationsaufgaben zu
ausgewählten oder aktuellen Themen. |
Art der Maßnahme:
Das Angebot kann als außerunterrichtliche Maßnahme während der Unterrichtszeit bei Ihnen durchgeführt werden. Die Maßnahmen werden vom Landesjugendamt unterstützt, die LAG stellt alle erforderlichen Anträge.
Dauer:
Die Zeiteinheiten betragen entweder zwei Stunden (120 Minuten) oder fünf Stunden (300 Minuten incl. einer Pause von 30 Minuten).
Die Projekte können als Projekttage (z.B. während drei Tagen à fünf Stunden) oder als Block (z.B. zehn Termine à zwei Stunden) gebucht werden. Wir beraten Sie gerne und versuchen, auf die Bedürfnisse Ihrer Schule einzugehen.
Zielgruppe:
Die Maßnahme kann für Kinder ab dem Grundschulalter vereinbart werden. Der Altersunterschied der teilnehmenden Kinder sollte nicht mehr als zwei Jahre betragen.
Kosten:
Der Schule entstehen keine Kosten, es wird lediglich ein Unkostenbeitrag pro Schüler/in für das gesamte Projekt erhoben. In der Regel beträgt dieser ca. 7,00 € wenn mindestens 15 Personen am Projekt teilnehmen. Sind es weniger als 15 Teilnehmer/innen, muss der Differenzbetrag von der Schule übernommen werden.
Kann ein Projekt nach der Vereinbarung nicht durchgeführt werden, z.B. aus Mangel an Teiln., müssen die entstandenen Kosten für den/die Dozent/in sowie eine Bearbeitungsgebühr für die LAG von der Schule/der Einrichtung übernommen werden.
Um die Motivation für Verbindlichkeit und Durchhaltevermögen während der Maßnahme zu fördern, können die Teilnehmer/innen, die kein Mal unentschuldigt gefehlt haben und mehr als die Hälfte aller Termine anwesend waren, als Belohnung ein T-Shirt der LAG bekommen. Der Preis dafür wird in die Teilnahmekosten eingerechnet. Die Entscheidung darüber, ob dieses Belohnungsverfahren angewendet wird, muss im Vorfeld mit der LAG abgesprochen und schriftlich vereinbart werden.
Betreuung:
Die Betreuung des Projektes muss durch eine Vertreterin, einen Vertreter der Schule gewährleistet sein. Er oder sie sollte während des Projektes anwesend sein. Zudem sollte sicher gestellt sein, dass die von der Schule zur Verfügung gestellten Räume rechtzeitig aufgesperrt, sauber und leer, bzw. freigeräumt sind und mind. 100 m2 umfassen.
Der Tanzraum sollte über einen Holz- oder PVC- Boden verfügen. Es sollte eine für den Raum ausreichende CD Anlage zur Verfügung stehen.
Die Teilnehmer/innen müssen Sportkleidung und ggf. Hallenturnschuhe tragen.
Es hat sich als sehr erfolgreich gezeigt, wenn das Projekt im Vorfeld gemeinsam thematisch und zeitlich entwickelt wird. Am Schluss des Projektes sollte eine Aufführung stehen. Der tanzpädagogische Ansatz der LAG ist prozessorientiert, nicht ergebnisorientiert. Die endgültige Entscheidung über eine abschließende Aufführung und ihren Rahmen sollte bei der Dozentin, dem Dozenten liegen.
Die Dozentin, der Dozent sollte rechtzeitig über Termine, die seitens der Schule ausfallen, informiert werden. Kommt er oder sie umsonst, gilt der Termin als gehalten.
Die LAG verschickt mit der Vereinbarung Teilnahme- und Betreuungslisten zu. Die Teilnahmeliste muss von den Kindern eigenhändig mit Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift versehen werden. Diese Liste dient nur zur Antragstellung beim Landesjugendamt und wird nicht weiter verwendet!
Auf der Seite: Betreuungspersonen sollte sich der Vertreter, die Vertreterin der Schule sowie die Dozentin oder der Dozent der LAG eintragen.
Antragstellerin ist die LAG.
Verbindlichkeit:
Vor Beginn der Maßnahme wird eine Vereinbarung zwischen der LAG und der Schule geschlossen, die die o.g. Punkte als Grundlage beinhaltet. Sie muss der LAG rechtsverbindlich unterschrieben vor Beginn des Projektes vorliegen.